
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Fislisbach, 20. Januar 2025
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) regeln das Verhältnis zwischen Meli – Kreativität mit Herzblut (nachfolgend «auftragsnehmende Partei» genannt) und des Kunden (nachfolgend «auftraggebende Partei» genannt).
Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen der auftragsnehmenden Partei und der auftraggebenden Partei. Mit der Unterzeichnung des Vertrages stimmen beide Parteien den AGB zu.
2. Vorbehalt von Änderungen
Änderungen und/oder Erweiterungen der AGB werden von der auftragsnehmenden Partei umgehend der auftraggebenden Partei mitgeteilt und kommuniziert. Ohne expliziten Widerspruch binnen 10 Tagen ab Mitteilung gelten die Änderungen oder Erweiterungen als angenommen.
3. Leistungszeitraum Vertrag
Ein Vertrag tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und läuft bis zum im Vertrag festgelegten Zeitpunkt (s. Punkt «Termine im Vertrag»). Verlängerungen können explizit (Vertragsergänzung) oder konkludent (z.B. durch Zusendung weiterer projektbezogener Materialien, Angaben, Wünschen o.Ä.) erfolgen. Die auftragsnehmende Partei weist im letzteren Fall die auftragsnehmende Partei auf die Verlängerung des Vertrags und die neuen Kosten hin.
4. Kündigung
Die Beendigung des Vertrages, ausserhalb des vereinbarten Leistungszeitraumes, kann mit einer fristgerechten Kündigung (Frist von 30 Tagen) der beiden Parteien erfolgen. Die bis dahin geleisteten Arbeitsstunden sind gemäss der vertraglichen Vereinbarung zu vergüten. Die Parteien einigen sich über die Beendigung und Übergabe/Löschung allfälliger Arbeitsmaterialien.
5. Zahlungsbedingungen
Die Verrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt in der Regel nach Quartalsende.
Die Rechnung ist bis spätestens 30 Tagen ab Rechnungsdatum vollständig und ohne Abzug zahlbar.
Leistungen gelten als erbracht, wenn die auftraggebende Partei gegenüber der auftragsnehmenden Partei nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung erhebt.
6. Zahlungsverzug und Mahnung
Wenn keine oder eine unvollständige Zahlung eingeht, erfolgt eine erste Zahlungserinnerung, nach Ablauf der ordentlichen Zahlungsfrist der Rechnung. Eine zweite Zahlungserinnerung folgt 20 Tage danach.
Anschliessend kann die auftragsnehmenden Partei gesetzliche Verzugszinsen zur Deckung der entstehenden Umtriebe sowie gegebenenfalls Inkassokosten geltend machen.
7. Hinweise für Zahlungen aus dem Ausland
Bei Überweisungen aus dem Ausland ist zu beachten, dass Bankgebühren immer von der auftraggebenden Partei zu tragen sind.
8. Haftung
Die auftragsnehmende Partei haftet im Allgemeinen für die gleiche Sorgfalt wie der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis. Sie haftet gegenüber der auftraggebenden Partei für getreue und sorgfältige Ausführung des ihr übertragenen Geschäftes.
Sie hat das Geschäft persönlich zu besorgen, ausgenommen, wenn sie zur Übertragung an einen Dritten ermächtigt oder durch die Umstände genötigt ist, oder wenn eine Vertretung übergangsgemäss als zulässig betrachtet wird.
9. Urheberrechte
Die auftraggebende Partei versichert gegenüber der auftragsnehmenden Partei, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Die auftraggebende Partei versichert, dass sie über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt und diese auf Dritte übertragbar sind.
Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen gehen zu Lasten der auftraggebenden Partei. Die Verantwortung für gelieferte Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein die auftraggebende Partei.
10. Höhere Gewalt
Keine der Parteien trägt die Verantwortung für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemässe Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemässe Erfüllung durch höhere Gewalt* verursacht wurde. Die Partei, für die Umstände höherer Gewalt eingetreten sind, ist verpflichtet, die andere Partei spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Eintritt dieser Umstände schriftlich zu benachrichtigen.
*Ein unvorhersehbares und unvermeidbares Ereignis (z.B. Naturkatastrophen oder Ausbrüche von Krankheiten mit weitreichenden Auswirkungen).
11. Referenzen
Die auftraggebende Partei erklärt sich damit einverstanden, dass die auftragsnehmende Partei die für sie erstellten Grafiken und Internetseiten ggf. mit URL und Firmenname als Referenz veröffentlichen oder in sonstigen Werbemitteln als Arbeitsnachweis verwenden darf.
12. Schlussbestimmungen
Diese Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist CH-5400 Baden (AG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.