Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Fislisbach, 01. September 2025

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) regeln das Verhältnis zwischen Meli – Kreativität mit Herzblut (nachfolgend «auftragsnehmende Partei» genannt) und des Kunden (nachfolgend «auftraggebende Partei» genannt).

Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen der auftragsnehmenden Partei und der auftraggebenden Partei. Mit der Unterzeichnung des Vertrages stimmen beide Parteien den AGB zu.

2. Vorbehalt von Änderungen

Änderungen und/oder Erweiterungen der AGB werden von der auftragsnehmenden Partei umgehend der auftraggebenden Partei mitgeteilt und kommuniziert. Ohne expliziten Widerspruch binnen 10 Tagen ab Mitteilung gelten die Änderungen oder Erweiterungen als angenommen.

3. Leistungszeitraum Vertrag

Ein Vertrag tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und läuft bis zum im Vertrag festgelegten Zeitpunkt (s. Punkt «Termine» im Vertrag). Verlängerungen können explizit (Vertragsergänzung) oder konkludent (z.B. durch Zusendung weiterer projektbezogener Materialien, Angaben, Wünschen o.Ä.) erfolgen. Die auftragsnehmende Partei weist im letzteren Fall die auftragsnehmende Partei auf die Verlängerung des Vertrags und die neuen Kosten hin.

3.1 Termine und Verzögerungen

Die Einhaltung vereinbarter Termine setzt voraus, dass die auftraggebende Partei der auftragsnehmenden Partei alle notwendigen Unterlagen, Informationen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung stellt. Verzögerungen, die durch fehlenden oder verspäteten Input der auftraggebenden Partei entstehen, liegen nicht in der Verantwortung der auftragsnehmenden Partei und können zu einer Verschiebung der vereinbarten Termine führen. In solchen Fällen verpflichtet sich die auftraggebende Partei, die auftragsnehmende Partei frühzeitig zu informieren, sodass gemeinsam eine neue Terminvereinbarung getroffen werden kann.

Sollte die auftragsnehmende Partei aus organisatorischen oder kapazitätsbedingten Gründen mehr Zeit benötigen, wird sie die auftraggebende Partei ebenfalls frühzeitig informieren und gemeinsam eine neue Terminvereinbarung treffen.

4. Kündigung

Die Beendigung des Vertrages, ausserhalb des vereinbarten Leistungszeitraumes, kann mit einer fristgerechten Kündigung (Frist von 30 Tagen) der beiden Parteien erfolgen. Die bis dahin geleisteten Arbeitsstunden sind gemäss der vertraglichen Vereinbarung zu vergüten. Die Parteien einigen sich über die Beendigung und Übergabe/Löschung allfälliger Arbeitsmaterialien.

4.1 Auftragsabbruch – Vergütung bei vorzeitigem Abbruch

Bricht die auftraggebende Partei ein Projekt vorzeitig ab, sind die bis dahin erbrachten Leistungen gemäss vereinbartem Stunden- oder Pauschaltarif vollumfänglich zu vergüten. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden nicht zurückerstattet.

5. Zahlungsbedingungen

Vor Projektbeginn ist eine Vorauszahlung von mindestens 30 % des vereinbarten Auftragswertes fällig.

Die weiteren erbrachten Leistungen werden in der Regel quartalsweise in Rechnung gestellt. Abweichende Zahlungsmodalitäten (z. B. monatliche Abrechnung, zusätzliche Teilrechnungen nach Meilensteinen oder eine andere Ratenaufteilung) können individuell vereinbart werden und werden im Vertrag oder in der Offerte festgehalten.

Die Rechnung ist bis spätestens 30 Tagen ab Rechnungsdatum vollständig und ohne Abzug zahlbar. Leistungen gelten als erbracht, wenn die auftraggebende Partei gegenüber der auftragsnehmenden Partei nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung erhebt.

5.1 Projektstart ohne Vorauszahlung

Beginnt ein Projekt auf ausdrücklichen Wunsch der auftraggebenden Partei vor Eingang der vereinbarten Vorauszahlung, so bleibt die Zahlungspflicht in unveränderter Höhe bestehen. Die auftragsnehmende Partei ist berechtigt, die Arbeiten jederzeit auszusetzen, bis die Vorauszahlung eingegangen ist.

5.2 Abnahme und Reklamationen

Nach Präsentation oder Übergabe der vereinbarten Leistung gilt diese als abgenommen, wenn die auftraggebende Partei nicht innert 5 Werktagen schriftlich begründete Mängel geltend macht.

Subjektives Nichtgefallen stellt keinen Mangel dar.

Änderungswünsche, die über die im Vertrag oder in der Offerte vereinbarten Leistungen hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

5.3 Zahlungsverzug und Mahnung

Wenn keine oder eine unvollständige Zahlung eingeht, erfolgt eine erste Zahlungserinnerung, nach Ablauf der ordentlichen Zahlungsfrist der Rechnung. Eine zweite Zahlungserinnerung folgt 20 Tage danach.

Anschliessend kann die auftragsnehmenden Partei gesetzliche Verzugszinsen zur Deckung der entstehenden Umtriebe sowie gegebenenfalls Inkassokosten geltend machen.

5.4 Hinweise für Zahlungen aus dem Ausland

Bei Überweisungen aus dem Ausland ist zu beachten, dass Bankgebühren und Wechselkursdifferenzen immer von der auftraggebenden Partei zu tragen sind.

6. Haftung

Die auftragsnehmende Partei haftet im Allgemeinen für die gleiche Sorgfalt wie der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis. Sie haftet gegenüber der auftraggebenden Partei für getreue und sorgfältige Ausführung des ihr übertragenen Geschäftes.

Sie hat das Geschäft persönlich zu besorgen, ausgenommen, wenn sie zur Übertragung an einen Dritten ermächtigt oder durch die Umstände genötigt ist, oder wenn eine Vertretung übergangsgemäss als zulässig betrachtet wird.

7. Urheberrechte

Die auftraggebende Partei versichert gegenüber der auftragsnehmenden Partei, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Die auftraggebende Partei versichert, dass sie über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt und diese auf Dritte übertragbar sind.

Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen gehen zu Lasten der auftraggebenden Partei. Die Verantwortung für gelieferte Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein die auftraggebende Partei.

8. Höhere Gewalt

Keine der Parteien trägt die Verantwortung für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemässe Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemässe Erfüllung durch höhere Gewalt* verursacht wurde. Die Partei, für die Umstände höherer Gewalt eingetreten sind, ist verpflichtet, die andere Partei spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Eintritt dieser Umstände schriftlich zu benachrichtigen.

*Ein unvorhersehbares und unvermeidbares Ereignis (z.B. Naturkatastrophen oder Ausbrüche von Krankheiten mit weitreichenden Auswirkungen).

9. Referenzen

Die auftraggebende Partei erklärt sich damit einverstanden, dass die auftragsnehmende Partei die für sie erstellten Grafiken und Internetseiten ggf. mit URL und Firmenname als Referenz veröffentlichen oder in sonstigen Werbemitteln als Arbeitsnachweis verwenden darf.

10. Schlussbestimmungen

Diese Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist CH-5400 Baden (AG).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

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